Mit dem Begriff "Ordnungswidrigkeitenrecht" werden alle Rechtsinhalte bezeichnet, die mit einer Ordnungswidrigkeit zusammenhängen. Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Sie ist einer Straftat ähnlich, doch stellt die Ordnungswidrigkeit im Vergleich einen nicht so schwer wiegenden Rechtsverstoß dar wie eine Straftat. Dem entsprechend wird eine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße geahndet. Von seinem Regelungsbereich her ist das Ordnungswidrigkeitenrecht ein Teilbereich des Strafrechts. Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und zahlreiche weitere Gesetze, wie beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Gewerbeordnung (GO) und viele andere mehr. Neben einer Geldbuße können allerdings auch noch sogenannte Nebenfolgen wie z.B. ein Fahrverbot, Punkte im Verkehrszentralregister oä. angeordnet werden. Wir beraten Sie vollumfänglich in allen ordnungswidrigkeitlichen Angelegenheiten und begleiten Sie auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren.
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