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     Mit dem Begriff "Ordnungswidrigkeitenrecht" werden alle Rechtsinhalte bezeichnet, die mit einer Ordnungswidrigkeit zusammenhängen.  Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen  Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird. Sie ist einer  Straftat ähnlich, doch stellt die Ordnungswidrigkeit im Vergleich  einen nicht so schwer wiegenden Rechtsverstoß dar wie eine Straftat.  Dem entsprechend wird eine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße  geahndet. Von seinem Regelungsbereich her ist das  Ordnungswidrigkeitenrecht ein Teilbereich des Strafrechts.   Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht ist das  Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und zahlreiche weitere Gesetze, wie  beispielsweise das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die  Straßenverkehrsordnung (StVO), die Gewerbeordnung (GO) und viele andere  mehr.    Neben einer Geldbuße können allerdings auch noch sogenannte Nebenfolgen wie z.B. ein Fahrverbot, Punkte im Verkehrszentralregister oä. angeordnet werden.    Wir beraten Sie vollumfänglich in allen ordnungswidrigkeitlichen Angelegenheiten und begleiten Sie auch in einem möglichen gerichtlichen Verfahren.                | 
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