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Kosten

 

 

 

Was jeden beschäftigt, ist die Frage: "Wieviel Geld kostet mein Anwalt?" 

 

Wir legen großen Wert darauf, die Frage der Vergütung schon zu Beginn einer Beratung, bzw. der Übernahme eines Mandates transparent zu machen und auch während des laufenden Mandates ständig darüber im Gespräch zu bleiben. Sie sollen jederzeit wissen, woran Sie sind. Keiner unserer Mandanten soll von unerwarteten Kosten unangenehm überrascht werden.

Natürlich können wir unsere Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten, aber dass überrascht Sie wahrscheinlich nicht sehr.

 

Bei der Vielschichtigkeit des Lebens lässt sich im Vorhinein nur selten pauschal bestimmen, wie viel die Beratung und Betreuung in rechtlichen Fragen tatsächlich am Ende kosten wird. Die Höhe des abschließend zu zahlenden Betrages hängt dabei von vielerlei Faktoren ab, u.a. der Entwicklung einer Sache, die (leider) nicht immer vorhergesehen werden kann.

Gleichwohl, wissen wir, wie wichtig Ihnen die Klärung dieser Frage ist. Daher informieren wir Sie bereits im Erstgespräch aufgrund einer ersten groben Einschätzung der Sache über die zu erwartenden Kosten und die Chancen und Risiken.

 

Für eine erste Beratung stellen wir in der Regel einen Pauschalbetrag in Rechnung, den wir im Vorfeld mit Ihnen abstimmen.Von dieser Regel kann jedoch natürlich im Einzelfall abgewichen werden. Bitte zögern Sie daher nicht, bereits bei der Vereinbarung eines Termins auf Ihre besondere Situation hinzuweisen, damit wir eine passende Lösung finden können.

 

Grundsätzlich rechnen wir unsere anwaltlichen Leistungen nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, d.h. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

 

In Einzelfällen, vor allem im Bereich der Vertragsgestaltung, vereinbaren wir mit Ihnen eine gesonderte Honorarvereinbarung, soweit dies sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Diese ist im Regelfall nach einem festen Stundenhonorar bemessen. Alternativ kann ein der Bedeutung des Falles angemessener Pauschalbetrag vereinbart werden. Dieser wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

 

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir gerne für Sie die Deckungsanfrage und alle weiteren Formalitäten, ohne dass dafür zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

 

Sofern die besonderen persönlichen Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gerne  Beratungskostenhilfe für die Beratung oder Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten und Prozesskostenhilfe bei gerichtlichen Verfahren. Hierfür berechnen wir eine einmalige Pauschale von 15 Euro.

 

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nur in engen Grenzen und die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes nicht erlaubt sind.

 

Falls Unklarheit über die Kosten einer rechtlichen Beratung oder Vertretung bestehen, bitten wir Sie, dieses Thema jederzeit auch während eines laufenden Mandats anzusprechen, damit wir Ihnen genau erläutern können, welche Gebühren in Ihrem Fall zu berücksichtigen sind. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

 



BKZ    Tel. 0 22 62 / 9 29 31 www.bkz-legal.de